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STORCK Knoppers Goodies neu 180 g
STORCK Knoppers Goodies neu 180 g STORCK Knoppers Goodies neu 180 g
Letzte Aktualisierung 17.07.2024
Kategorie Essen
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Geschäfte Rewe

AUGUST STORCK KG

STORCK Knoppers Goodies neu 180 g

Alkohol : umstritten

Tierisches : umstritten

  • Kreuzkontaminationen mit tierischen Bestandteilen (Eier, Milch usw. ausgenommen) sind nicht auszuschließen.
Antwort des Herstellers

[Anmerkung vom ADMIN: Aus einer in der E-Mail angehängten Liste geht hervor, dass das Produkt VEGETARISCH ist. Es sind also KEINE BEDENKLICHEN TIERISCHEN STOFFE enthalten.]


Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unseren Knoppers Goodies und unserer Toffee Melange.

Zum jetzigen Zeitpunkt setzen wir bei keinem unserer STORCK Produkte Alkohol als Zutat ein, was Sie als Konsument auch aus der Zutatenliste ersehen können.

Auch können wir auf Basis der Informationen unserer Lieferanten zur aktuellen Rezeptur die Zugabe von Alkohol zu einer Zutat bei den folgenden Produkten ausschließen:
merci Finest Selection (Helle Vielfalt, Mandel Knusper Vielfalt), merci Tafelschokolade (Edel-Rahm, Mandel-Milch-Nuss, Kaffee-Sahne, Edel-Nougat, Edelbitter 71%, Bourbon Vanille), merci Petits (Helle Sahne, Mandel Sahne, Kaffee Sahne, Nougat Sahne, Herbe Sahne), Toffifee, Knoppers, Knoppers NussRiegel, Knoppers Goodies, Werther’s Original (Sahnebonbons, Caramel & Crème, Soft Eclair und Soft Caramels), Werther’s Original Popcorn (Classic, Brezel), Super Dickmann’s, Dickmann’s Schoko Strolche, RIESEN, Karamell Riesen und Mint Chocs.

Der für die Knoppers Goodies verwendete Vanilleextrakt ist mit einer wässrigen-ethanolischen Lösung extrahiert. Das Lösungsmittel wird anschließend entfernt, so dass nach Aussage unserer Lieferanten zum Zeitpunkt der Verwendung des Vanillextraktes kein Alkohol mehr nachweisbar ist.

Bei allen anderen STORCK Produkten können wir jedoch geringste Mengen Alkohol, z. B. als Trägerstoff in den Aromen, nicht ausschließen. Die Alkoholmengen, die dann in das fertige Produkt gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die rechtlich für Fruchtsäfte zulässig sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie könnten also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

Dass es in den Herstellbetrieben der Zutaten / Aromen zu einer unbeabsichtigten Kreuzkontamination mit (anderen) tierischen/ alkoholischen Erzeugnissen kommen kann, können wir nicht ausschließen.

Eine Produktliste, aus der Sie entnehmen können, welche Produkte ohne bzw. mit tierischen Zutaten hergestellt werden, fügen wir gerne bei.

Von allen unseren Vorlieferanten von und Milchprodukten liegen uns die Informationen vor, dass in den an uns gelieferten Rohstoffen kein anderer tierischer Inhaltsstoff als 'Milch' (bei den Molkenprodukten) enthalten ist. Auch enthalten nach Auskunft unserer Vorlieferanten unsere Saftkonzentrate keine tierischen Bestandteile.

Der von uns verwendete Emulgator Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren wird aus rein pflanzlichen Zutaten hergestellt.

Bei uns wird die Verpackung nicht mit Alkohol oder tierischen Produkten behandelt.
Alle von uns eingesetzten Verpackungsmaterialien sind für ihre Verwendung als Verpackungsmaterial geeignet und auch darauf geprüft. Da Verpackungsmaterialien nicht zum Verzehr vorgesehen sind, liegen uns keine weitergehenden Informationen vor.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können.

Vielen Dank für Ihr Interesse und weiterhin viel Freude an den süßen Produkten aus dem Hause STORCK.

Mit freundlichen Grüßen

Verbraucherservice