Letzte Aktualisierung | 20.05.2024 |
Kategorie | Essen |
Ean's |
9002917463443 4000512463443 |
Geschäfte | Aldi Nord, Aldi Süd |
Trolli GmbH
Trolli Apfel Ringe 150 g
Alkohol : umstritten
Tierisches : ja
- Es enthält bedenkliche Inhaltsstoffe
Antwort des Herstellers
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer Anfrage zum Thema Ethanol als Trägerstoff können wir Ihnen mitteilen, dass wir in unserem Unternehmen dem gesamten Produktionsprozess regulär keinen Alkohol zusetzen.
Eine Ausnahme bilden hierbei die sogenannten Weingummis, die wir allerdings derzeit nicht im Sortiment haben. Hier wird Wein eingesetzt. Dieser wird selbstverständlich in der Zutatenliste angegeben. Durch Erhitzungsschritte während der Produktion verflüchtigt sich allerdings der meiste Alkohol.
Jedoch ist Ethanol für Aromen ein wichtiges Träger- und Lösungsmittel. Darüber hinaus kann Ethanol in Aromen über aromatisierende Bestandteile, z. B. über Fruchtdestillate und -auszüge, sowie über weitere beigegebene Lebensmittel eingebracht werden. Die über das Aroma zugefügten Alkoholmengen im Endlebensmittel sind, bedingt durch die Dosierung, gering. Sie liegen zwischen 0,01 und 0,2 Prozent.
Unsere Aromenhersteller sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Aromenverordnung verpflichtet, dem Weiterverarbeiter die aromatisierenden Bestandteile und alle anderen im Aroma enthaltenen Bestandteile anzugeben. Somit wird zugesetzter Alkohol in der Bestandteilliste des Aromas ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Lebensmittelhersteller über den Gesamtalkoholgehalt aus allen Quellen im Rahmen der Begleitpapiere informiert.
Sofern Alkohol als Trägerstoff/Lösungsmittel für Aromen wie es hier bei uns der Fall ist, in nicht mehr als technologisch erforderlichen Mengen verwendet wird, gilt dieser Alkohol nicht als Zutat und braucht daher im Zutatenverzeichnis des Endproduktes nicht angegeben zu werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV).
Zu Ihrer anderen Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass generell die meisten unserer bekannten Gummibonbons mit Gelatine vom Schwein hergestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Gelatine laut Gesetz immer ein Gemisch aus tierischen Proteinen ist. Hauptbestandteil ist Kollagen, welches aus dem Bindegewebe verschiedener Tierarten produziert wird. Pflanzliche Gelatine ist vom Gesetzgeber somit nicht vorgesehen.
In unserem Sortiment gibt aber auch Produkte ohne Gelatine, wie z. B.:
- Trolli Sour Strips Apfel (Dose)
- Trolli Sour Strips Cola (Dose und Beutel)
- Trolli Sour Strips Erdbeere (Dose)
- Trolli Spaghettini Erdbeere Sour
- Trolli Spaghettini Cola Sour
- Trolli Spaghettini Apfel Sour
- Trolli Bizzl Mix
- Trolli Dino Rex
- Trolli Apfelgarten
- Trolli Saure Erdbeeren
- Trolli Give Me Five
Hier werden pflanzliche Geliermittel anstatt Gelatine verwendet, d.h. diese Produkte sind für Vegetarier geeignet. Bizzl Mix, Dino Rex, Apfelgarten, Saure Erdbeeren und Give Me Five sind sogar für Veganer geeignet. Wir verzichten hier komplett auf die Verwendung tierischer Bestandteile.
Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Mr. Trolli
Trolli GmbH