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Pfanni Kartoffel Püree Besonders Locker
Letzte Aktualisierung 01.05.2018
Kategorie Essen
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Unilever Deutschland Holding GmbH

Pfanni Kartoffel Püree Besonders Locker

Tierisches : unbekannt

Antwort des Herstellers

Sehr geehrter Herr O...,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten. Sie wenden sich mit einer Frage zu veganen Produkten in unserem Sortiment an uns.

Das von Ihnen angefragte Produkt Pfanni Kartoffel Püree der Klassiker besonders Locker muss mit Milch zubereitet werden und ist dementsprechend für eine vegane Ernährung nicht geeignet.

Des Weiteren bietet unser Sortiment, laut Rezeptur auch eine Auswahl pflanzlicher und rein pflanzlicher Produkte. Diese vegetarischen Produkte sind bei uns jedoch nicht separat deklariert. Da die Inhaltsstoffe jeweils auf dem Etikett verzeichnet sind, können Sie die Zutaten jederzeit auf der entsprechenden Zutatenliste nachlesen.

Für einige Klassen von Zutaten können Klassennamen wie 'Öl', 'Fett' oder 'Fisch' verwendet werden. Bei Verwendung von Klassennamen, die sowohl tierische als auch pflanzliche Bestandteile enthalten ist immer der Zusatz 'pflanzlich' oder 'tierisch' bzw. die genaue Herkunft wie 'Rinderfett' oder 'Sonnenblumenöl' erforderlich. Somit ist die Information für eine Ernährung, die z.B. auf dem Verzicht tierischer Lebensmittel beruht, gewährleistet.

Wir möchten Sie aber darauf aufmerksam machen, dass Spuren, z.B.

- aus unbeabsichtigter Vermischung (wie u.a. durch Stauben beim Abfüllen),
- aus Kreuzkontakt mit anderen Rohstoffen (wie bei gemeinsamer Lagerung)
- aus den verwendeten technologischen Zusatzstoffen, Enzymen oder Aromen

nicht gekennzeichnet werden müssen.

Bei der Vielzahl unserer Produkte können wir eine Verwendung von Rohstoffen tierischen Ursprunges bei der Herstellung von Zutaten und Verpackungsmaterialien nicht gänzlich ausschließen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen leider über die in der Zutatenliste deklarierten Zutaten hinaus keine generelle Auskunft zur Eignung unserer Produkte für die vegane Ernährung geben können.

Als Lösungsmittel zur Extraktion kann Alkohol -Ethanol- verwendet werden, das sich dann in Spuren auch im zugesetzten Aroma wieder finden kann. Die Alkoholmengen, die über ein Aroma in das Endprodukt gelangen, sind sehr gering. Sie können zwischen 0,01 und 0,2 Prozent im Endprodukt liegen. Traubensaft beispielsweise enthält natürlicherweise bis zu einem Prozent Alkohol.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Unilever Konsumentenservice