Letzte Aktualisierung | 29.01.2024 |
Kategorie | Trinken |
Ean's | 4048517630309 |
Eckes-Granini Deutschland GmbH
Hohes C Hoch2 Orange Direktsaft 0,8l
Alkohol : unbedenklich
Tierisches : unbedenklich
Antwort des Herstellers
HOHESC Hoch2 Smoothie´s & Hoch2 Direktsäfte 06.12.2016
Hallo Herr O...,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir unseren hoch2-Produkten keine Aromen zusetzen.
Ein minimaler Alkoholanteil in den Produkten ist, wie schon beschrieben und wenn überhaupt, natürlicherweise enthalten.
Frische Früchte enthalten schon vor ihrer Verarbeitung zu Saft,
Marmeladen oder anderen Produkten geringste Spuren an Alkohol, welcher auf natürliche Weise entsteht.
Wir freuen uns zudem, Ihnen mitteilen zu können, dass bei den regelmäßig durchgeführten
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der produktberührenden Teile in unseren Abfüllbetrieben keine ethanolhaltigen Reinigungsmittel zum Einsatz kommen,
so dass auch hier Kreuzkontaminationen ausgeschlossen sind.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen hiermit erneut weiterhelfen und wünschen Ihnen eine gute Woche.
Mit freundlichen Grüßen aus Nieder-Olm
Eckes-Granini Deutschland GmbH
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HOHESC Hoch2 Smoothie´s & Hoch2 Direktsäfte 02.12.2016
Sehr geehrter Herr ...,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 30.11.2016. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten.
Gern geben wir Ihnen Informationen zur deren Herstellung:
Alle unsere hoch2-Produkte werden vegan produziert. Tierische Inhaltsstoffe werden in keinem Verarbeitungsschritt in der Herstellung verwendet.
Dies gilt ebenso für die Klärung und betrifft auch die anderen Produkte aus dem Hause Eckes-Granini Deutschland: hohes C, granini, Die Limo und FruchtTiger. Kreuzkontaminationen sind daher ebenfalls auszuschließen.
Mit dem Hinweis "vegan" auf dem Etikett unserer hoch2-Produkte möchten wir unsere Kunden darüber informieren.
Nun zu Ihrer Frage zum Alkoholgehalt: In vielen Lebensmitteln befinden sich natürlicherweise Spuren von Alkohol,
z. B. in Brot, Kefir, Sauerkraut und auch in Früchten.
Durch das Auspressen der Früchte findet sich dieser geringe Alkoholanteil auch im Fruchtsaft wieder.
Der Alkohol liegt hier sowohl im Saft selbst als auch gebunden im Fruchtaroma vor.
Der gesetzliche Grenzwert für Alkohol in Fruchtsäften liegt bei 3 g / Liter bzw. 0,4 % vol, woraus keine berauschende Wirkung hervorgeht.
In unseren Spezifikationen gehen wir noch einen Schritt weiter und akzeptieren nur max. 1,5 g / Liter.
Da wir der Rohwarenauswahl sehr viel Aufmerksamkeit schenken, wird auch dieser Wert in der Regel noch deutlich unterschritten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten und Sie auch weiterhin zu den Genießern unserer Säfte zählen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckes granini Deutschland GmbH
hoch2 Team