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Letzte Aktualisierung 29.01.2024
Kategorie Essen
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Bebivita GmbH

Bebivita Milchbrei Schoko

Alkohol : unbedenklich

Antwort des Herstellers

Liebe Frau F.,
vielen Dank für Interesse an Bebivita!

Gerne gebe ich Ihnen auch heute wieder folgende Auskunft zu unseren Produkten:

Gelatine kann als Klärungsmittel bei Säften nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei der Herstellung der Vitamine spielt sie keine Rolle.

Bei Produkten, die Zutaten aus Milch- und Milcherzeugnissen enthalten (Fettdruck in der Zutatenliste) kann tierisches Lab grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Alkoholische Zusätze sind gesetzlich in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland verboten.
Bitte beachten Sie, dass bei der Herstellung von Aromen/Extrakten Alkohol als Extraktionsmittel eingesetzt werden kann. Daher können wir geringste Spuren von Alkohol in diesen Rohstoffen nicht vollständig ausschließen. Im Endprodukt ist aber aufgrund der kleinen Mengen an Aromen/Extrakten kein Alkohol mehr enthalten.
Bei der Bebivita Pre werden keine Aromen/Extrakte verwendet.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Baby noch einen schönen Tag!

Viele Grüße


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Bebivita GmbH
85276 Reisgang
Tel.: 00 800 23 24 84 82
E-Mail: BABYBERATUNG@KONTAKT.BEBIVITA.DE
Web: http://www.bebivita.de