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Last update 29.01.2024
Category Food
Ean's 4014400386592

AUGUST STORCK KG

Nimm 2 Lachgummi Minis 70er Dose

Animal : yes

  • Contains animal additives
Company response

Sehr geehrte Frau x.....,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserer Marke nimm2.

Unsere nimm2 Bonbons werden der Rezeptur nach mit Milch bzw. Milchprodukten als Zutat mit tierischem Ursprung hergestellt.

Unsere nimm2 soft Kaubonbons und nimm2 minis zuckerfrei Bonbons werden der Rezeptur nach ohne Zutaten mit tierischem Ursprung hergestellt.

Alle Produkte aus der nimm2 Lachgummi-Familie (nimm2 Lachgummi, nimm2 Lachgummi sauer, nimm2 Lachgummi Joghurt, nimm2 Lachgummi Frucht & Joghurt, nimm2 Lachgummi minis, nimm2 Lachgummi Softies und nimm2 Lachgummi Tropical) enthalten von jeher ausschließlich Schweinegelatine.

Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein.
Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 - 0,5 % haben und trotzdem als ”alkoholfrei” gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen.

Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden.

Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können.

Wir hoffen, Ihre Frage beantwortet zu haben und würden uns freuen, Sie auch in Zukunft zu den Freunden der STORCK Marken zählen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

AUGUST STORCK KG